Zur Sicherstellung der Kompatibilität und Nutzbarkeit der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten schreibt die Richtlinie verbindliche Durchführungsbestimmungen für spezifische Bereiche vor. Diese Bereiche umfassen:
- Metadaten
- Datenspezifikationen
- Netzdienste
- Monitoring und Reporting
- Daten- und Dienstzugriffe
Veröffentlicht am 15.01.2024