Monitoring & Reporting INSPIRE Österreich

Nach Art. 21 der INSPIRE-Richtlinie und den hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen und mit der Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/442/EG hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen zu überwachen und einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie vorzulegen.

Hierfür werden im Rahmen des Monitorings jährlich am 15. Dezember ein Abzug der Metadaten am Geoportal gezogen und daraus Indikatoren erstellt, die einen Überblick über den Stand der INSPIRE Umsetzung geben. Diese Indikatoren sind bis 31. März des Folgejahres gemeinsam mit einem aktuellen Statusbericht (country fiche) zu veröffentlichen.

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Veröffentlicht am 29.03.2017